Arbeitsrechtliche Fragen rund um die Umkleidezeit
Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?
In gewissen Berufen sind die Angestellten verpflichtet, sich vor Arbeitsantritt im Betrieb umzuziehen. Eine Umfrage bei den Spitälern hat ergeben, dass die Umkleidezeit nur in den seltensten Fällen an die Arbeitszeit angerechnet und auch vergütet wird. Gemäss den anwendbaren gesetzlichen Grundlagen handelt es sich bei der Umkleidezeit um Arbeitszeit, da diese im Interesse des Arbeitgebers eingesetzt wird.
Im Beitrag «Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?» finden Sie weitere Informationen zur Frage, ob Umkleidezeit an die Arbeitszeit anzurechnen ist oder nicht.
Autor: Andreas Petrik, lic. iur., Rechtsanwalt
Dokument: Pflegerecht 2019, S. 144-149
Verlag: Stämpfli Verlag AG
Anspruch auf Vergütung der Umkleidezeit
Auch wenn die Umkleidezeit Arbeitszeit darstellt, bedeutet dies noch nicht zwingend, dass diese auch entlöhnt werden muss. In erster Linie richtet sich die Frage des Lohnanspruchs nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages, wobei im Arbeitsverhältnis sämtliche Tätigkeiten im Interesse des Arbeitgebers grundsätzlich zu vergüten sind.
Im Beitrag «Anspruch auf Vergütung der Umkleidezeit» wird der Frage auf den Grund gegangen, ob die Anrechnung der Umkleidezeit an die Arbeitszeit auch einen Anspruch auf Lohnzahlung zur Folge hat.
Autor: Andreas Petrik, lic. iur., Rechtsanwalt
Dokument: Pflegerecht 2020, S. 205-211
Verlag: Stämpfli Verlag AG
Umkleidezeit – aktueller Stand
Mittlerweile haben die Spitäler Regelungen in Bezug auf die Rechtsfolgen der Umkleidezeit getroffen. Zur Frage, ob die Angestellten einen Anspruch auf Vergütung der Umkleidezeit in der Vergangenheit haben, liegen nun die ersten Urteile vor.
Der Beitrag «Umkleidezeit – aktueller Stand» gibt einen Überblick über die nun geltenden Regelungen und über den Stand der Rechtsprechung.
Autor: Andreas Petrik, lic. iur., Rechtsanwalt
Dokument: iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, 25. April 2021.
Verlag: Schulthess Juristische Medien AG