Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung stellt sicher, dass finanziell schlechter gestellte Haushalte vom Staat unterstützt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Leistung an «Bedürftige», vielmehr soll damit die durch die Kopfprämie resultierende ungleiche Belastung ausgeglichen werden. Durch einige Kantone wird dieser Ausgleich unter anderem aus finanzpolitischen Gründen immer mehr untergraben.
Im Beitrag «Prämienverbilligung: materielle bundesrechtliche Vorgaben» wird beschrieben, wie weit die Kantone bei der Kürzung der Prämienverbilligung gehen können und wo die Grenzen liegen, die durch das Bundesrecht gesetzt werden.
Autor: Andreas Petrik, lic. iur., Rechtsanwalt
Dokument: Pflegerecht 2019, S. 85-90
Verlag: Stämpfli Verlag AG