Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zum Alltag. Insbesondere bei Beendigung der Anstellung kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. So sind etwa Kündigungen, der Inhalt des Arbeitszeugnisses, die Anrechnung von Stunden- oder Ferienguthaben während einer Freistellung und Konkurrenzverbote regelmässig Gegenstand von Auseinandersetzungen.
Das Schweizerische Arbeitsrecht ist weitgehend von der Vertragsfreiheit geprägt. So besteht bei einer unrechtsmässigen Kündigung etwa kein Anspruch auf eine Wiedereinstellung. Grosse Freiheiten bestehen auch im Zusammenhang mit der Entlöhnung und der Einstellung. Im Unterschied zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kennt das Schweizerische Arbeitsrecht keinen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen aufgrund von sensiblen Merkmalen wie Rasse, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit oder politischer Anschauung.
Für Arbeitgeber
Aus Arbeitgebersicht erweist es sich als sinnvoll, die vertragsrechtlichen Grundlagen so zu gestalten, dass Unklarheiten ausgeschlossen werden können. Um zeit- und kostenintensiven Auseinandersetzungen vorzubeugen, kann es lohnenswert sein, konfliktträchtige Entscheidungen erst nach sorgfältiger Abwägung von allfälligen Risiken zu treffen. Oftmals lohnt es sich, das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu minimieren, indem einer einvernehmlichen Lösung gegenüber einer einseitigen Massnahme der Vorrang eingeräumt wird.
Für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer lohnt es sich, bei bestehenden oder absehbaren Streitigkeiten mit der Arbeitgeberin, die Ausgangslage zu klären und zuwiderlaufende Interessen gegeneinander abzuwägen. Aufgrund der weitgehenden Kündigungsfreiheit kommt es eher selten vor, dass Arbeitnehmer bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis gegenüber ihrem Arbeitgeber Ansprüche geltend machen. Kommt es jedoch zu einer Kündigung, stehen regelmässig verschiedene Ansprüche im Raum. So gilt es etwa zu klären, ob aufgrund der Kündigung eine Entschädigung geschuldet ist, ob aufgelaufene Überstunden abzugelten sind, ob ein «pro rata»-Anspruch auf den 13. Monatslohn oder variable Lohnbestandteile besteht und ob das ausgestellte Arbeitszeugnis den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Wir stehen für Ihre Interessen ein
Wir stehen Ihnen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen für eine Beratung zur Seite. Nach einer Klärung der Sachlage formulieren wir Empfehlungen und zeigen Ihnen die Risiken und Chancen der verschiedenen Handlungsoptionen auf. Sollte der Verhandlungsweg nicht zum Erfolg führen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.