Versicherungsrecht
Innerhalb des Versicherungsrechtes haben wir uns auf das Leistungsrecht spezialisiert. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit der Kranken-, der Unfall- und der Invalidenversicherung.
Obwohl wir in der Schweiz relativ gut gegen die Folgen von sozialen Risiken wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit abgesichert sind, können sich schnell existenzielle Fragen stellen. Besonders wenn zunächst Versicherungsleistungen erbracht, aber nach einer gewissen Zeit eingestellt werden. Dann kommen verschiedene – unter anderem auch rechtliche – Fragen auf.
Taggeldleistungen
Wird eine Person nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit arbeitsunfähig, hat sie in der Regel Anspruch auf Taggeldleistungen. Diese werden jedoch nicht unbeschränkt ausgerichtet. Wenn die Versicherung ihre Leistungen in Zukunft nicht mehr erbringen will, müssen gewisse Regelungen eingehalten werden. In solchen Fällen klären wir für Sie die Rechtslage, nehmen Kontakt mit der Versicherung auf und setzen Ihre Ansprüche im Bedarfsfalle auf dem Rechtsweg durch.
Invalidenrenten
Bei einer dauerhaften Einschränkung der Gesundheit kann Anspruch auf Invalidenleistungen der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung und der Pensionskasse bestehen. Die Verfahren der Anspruchsprüfung können mitunter mehrere Jahre dauern. Wir stehen unseren Klienten während dem gesamten Verfahren beiseite und nehmen bei Vorliegen einer Entscheidung über den Anspruch auf eine Invalidenrente die nötigen Schritte vor.
Haftung
Ist ein Gesundheitsschaden auf das Verhalten einer anderen Person zurückzuführen, ist abzuklären, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Je nach Sachverhalt ist eine Haftung an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die bei der Beurteilung der Risiken und Chancen von weittragender Bedeutung sind. Während etwa bei einem Gesundheitsschaden, der durch einen Autofahrer verursacht wurde, der Schaden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung bezahlt wird, erweist sich die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einer medizinischen Fehlbehandlung als ungemein schwieriger. Noch eine andere rechtliche Situation besteht im Falle, wenn eine Person auf einem privaten Grundstück auf eisigem Untergrund ausrutscht und sich verletzt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung von Schadenersatzforderungen erweist sich eine umfassende Abklärung der Vorgänge und der rechtlichen Ausgangslage als ausgesprochen wichtig. Auch dafür sind wir die richtigen Ansprechpartner.