Recht
Der Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Arbeits- und dem Versicherungsrecht. Viele Fragestellungen haben Bezüge zu beiden Rechtsgebieten. Unsere Ausrichtung erlaubt es uns, Sie bei entsprechenden Fragestellungen umfassend zu beraten.
Der Zusammenhang zwischen dem Arbeits- und dem Versicherungsrecht zeigt sich etwa, wenn eine Arbeitnehmerin erkrankt und nicht mehr in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist in einem solchen Fall abzuklären, ob der Arbeitgeber trotz Arbeitsverhinderung den Lohn weiterhin bezahlen muss und welche Regeln bei einer Kündigung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers zu beachten sind. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen sich dann versicherungsrechtliche Fragen. Es gilt etwa zu klären, ob und wie lange die Kranken- oder Unfallversicherung Taggeldleistungen erbringt oder ob trotz eingeschränkter Arbeitsfähigkeit Anspruch auf Arbeitslosentaggeld besteht.
Abgesehen von unseren Kerngebieten sind wir auch im Verwaltungsrecht (Strassenverkehr), dem Gesundheitsrecht (Berufsausübungsbewilligungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen) und dem Strafrecht tätig.